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In Deutschland besteht eine Schulpflicht. Üblich ist das ein Kind vom sechsten Lebensjahr an 9 oder 10 Pflichtschuljahre ableistet, also bis zum 15. oder 16. Lebensjahr in der Schule verbringt. Dabei soll die Schule nicht als Erziehungsersatz für die Eltern gelten sondern als Ergänzung. Die Schulpflicht entbindet die Eltern nicht von ihrer Fürsorgepflicht. Trotzdem hat jede Schule eine Aussichtspflicht an den Kindern. Denn während die Kinder die Schule besuchen sind sie dort versichert und unter der Aufsichert der Schule. Daher können Lehrkörper auch in die Erziehung eingreifen wenn es nötig wird.

Schulen sind öffentlich und können von jedem in Deutschland lebenden besucht werden. Neben der sozialen und geistigen Förderung sind Schulen auch für eine Selektion gedacht um die Kinder ihren Leistungen entsprechend zu Fördern. Daher gibt es verschiedene Schulen, wie z.B. Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Gesamtschulen vereinen alle diese Schulen unter einem Dach.
 
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